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AGB

 

    • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt.
 
    • Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt oder die Ware ordnungsgemäß dem Käufer übergeben worden ist. Es gelten die von der Verkäuferin genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise ergeben sich aus der jeweils neuesten Preisliste.
 
    • Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Standort. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn er Scheck eingelöst ist. Dasselbe gilt für Wechsel. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit Wechseln anfallen, trägt der Käufer.
 
    • Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, vom Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite mind. jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
 
    • Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn die Verkäuferin ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Gebrauchte Gerüst- und Schalungsteile werden wie besichtigt übernommen.
 
    • Die von der Verkäuferin genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 
    • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streikaussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferaten eintreten -, hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
 
    • Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
 
    • Die Gefahr geht auf denn Käufer über, sobald die Sendung andie den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 
    • Mängel bei Neukauf sind der Verkäuferin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung von Mängeln gibt dem Käufer nicht das Recht , seine Zahlung zurück zu behalten.
 
    • Werden Anweisungen der Verkäuferin nicht befolgt oder schadhafte Teile eingebaut, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfällt jede Haftung der Verkäuferin.
 
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegenwärtigen Forderungen aus den gesamten Geschäftsbeziehungen Eigentum der Verkäuferin.
 
    • Die Verkäuferin stimmt einer Weiterveräußerung der in Ihrem Eigentum verbleibenden Gegenstände an Dritte nicht zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Verkäuferin berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Verkäuferin als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
    • Für all sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden.
 
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

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